Batteriegesetzhinweise
Batterien gehören nicht in den Hausmüll.
Das Batteriegesetz gilt gemäß 1 Abs. 1 S. 2 Batteriegesetz auch für Batterien, die in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind. Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzugeben. Sie können Ihre alten Batterien bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder überall dort abgeben, wo Batterien der betreffenden Art verkauft werden. Sie können Ihre Batterien auch im Versand unentgeltlich zurückgeben. Falls Sie von der zuletzt genannten Möglichkeit Gebrauch machen wollen, schicken Sie Ihre alten Batterien bitte frei an unsere Adresse (unfreie Lieferungen werden abgelehnt).
Diese Zeichen finden Sie auf schadstoffhaltigen Batterien und Akkus:
- Pb = Batterie/Akku enthält Blei
- Cd = Batterie/Akku enthält Cadmium
- Hg = Batterie/Akku enthält Quecksilber